Umsetzung der Ökodesign-Verordnung 2019/2020 und Energie-Label-Verordnung 2019/2015 der EU

Ziel der neuen Ökodesign- und Energie-Label-Verordnung der EU ist der nachhaltige Umgang mit Energie und Ressourcen. Dies soll auch im Rahmen einer klimafreundlichen Beleuchtung umgesetzt werden. Wir wollen Ihnen kurz erklären welche Änderungen, die am 1. September 2021 in Kraft tretenden EU-Verordnungen (EU 2019/2020 und EU 2019/2015), mit sich bringen.

Was ändert sich konkret für Lampen und Leuchten?

Die Richtlinie unterscheidet in Lichtquellen und umgebende Produkte, nicht mehr in Lampen und Leuchten. Lichtquellen sind elektrisch betriebene Produkte, die Licht emittieren. Dazu gehören laut Definition z.B. LED-Lampen für die Allgemeinbeleuchtung – aber auch vollintegrierte Leuchten, bei denen sich die Lichtquellen nicht zerstörungsfrei und mit allgemein verfügbaren Werkzeugen entnehmen lassen. Nur die Lichtquellen werden in den EU-Verordnungen neu geregelt und sind weiterhin über ein Energie-Label kennzeichnungspflichtig. Auf dem neuen Label wird ein produktspezifischer QR-Code mit Verlinkung auf die ebenfalls neu angelegte Produktdatenbank EPREL zu finden sein. Sogenannte umgebende Produkte liegen vor, wenn die Lichtquelle eines Trägersystems mit allgemein verfügbaren Werkzeugen von einem Fachmann ohne Beschädigung entnommen werden kann. Bei diesen Produkten entfällt durch die neue Richtlinie die Kennzeichnungspflicht.

Auch die Berechnung der Energieeffizienz von Lichtquellen basiert künftig auf neuen Grundlagen. Dadurch verschwinden zum einen weniger energieeffiziente Lampen vom Markt und zum anderen werden bestehende Energieeffizienzklassen umbenannt und neu klassifiziert. Aus den bisherigen Energieeffizienzklassen A++ bis E werden die Klassen A bis G. Wobei A in der neuen Klassifizierung für sehr effiziente Geräte und Leuchten steht, die zukünftigen Geräten vorbehalten ist. Die neue Klassifizierung richtet sich dabei vorwiegend nach der Lichtausbeute. In Klasse A befinden sich Lampen mit einer Lichtausbeute von mindestens 210 lm/W, in Klasse G Lampen mit weniger als 85 lm/W. Ein Beispiel: Aus einer bisher klassifizierten A++ Lampe kann durch die neue Richtlinie eine Lichtquelle der Klasse F werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine neue Bemessungsgrundlage, die Energieeffizienz wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Was bedeutet das für Sie als Nimbus Kunde?

Dank unserer nachhaltigen Konstruktions-Konzepte sind wir in der Lage, im Falle eines Defektes, die Lichtquelle (LED-Modul) zerstörungsfrei aus den Leuchten zu entnehmen und zu ersetzen. Daher gelten diese Leuchten als umgebendes Produkt und müssen künftig kein Energie-Label mehr tragen. Die jeweilige Energieeffizienzklasse entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Datenblatt auf unserer Website. Außerdem finden Sie bei all diesen Produkten in Zukunft ein Piktogramm auf dem Etikett, dass auf die Austauschbarkeit der Lichtquelle durch Nimbus Fachpersonal hinweist.
Ausnahmen bestätigen die Regel: Die Roxxane Fly CL ist als „Lichtquelle“ definiert und unterliegt der Energie-Label-Pflicht. Im Falle eines Defektes oder sonstigen Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte, um den weiteren Vorgang zu klären. Durch die neue Berechnungsgrundlage wird aus der ehemaligen Klassifizierung A nun die Klasse F. Die Energieeffizienzklasse finden Sie auch in diesem Fall im Produktdatenblatt auf unserer Website.